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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach,

wie Sie bereits verschiedenen Presseartikeln entnehmen konnten, hat sich die Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.11.2017 eindeutig entschieden, aus dem Dienstleistervertrag der Beförsterung durch HessenForst auszusteigen und die Beförsterung eigenständig durchzuführen, somit steht zukünftig auch die Revierleitung, wie auch unsere beiden Forstwirte und der Forstwirtschaftsmeister im direkten Angestelltenverhältnis der Gemeinde.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung wurde auf Basis der folgenden beiden Kriterien getroffen:

Kriterium 1:
Unzulässige Monopolstellung HessenForst bei der Holzvermarktung Rechtsverfahren Bundeskartellrecht

Kriterium 2:
Preiserhöhung HessenForst
Von aktuell ca. 70.000 € auf ca. 80.000 € (2018) bis zu 100.000 € (2025) im Vergleich zu einer eigenen Beförsterung mit ca. 45.000 € (2018) bis zu ca. 50.000 € (2025)

Da die Unterschriftenaktion für ein Bürgerbegehren der Fraktion „Die Linke“, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.11.2017 zum Ausstieg aus der Kommunalbeförsterung durch HessenForst aufzuheben, nicht im geringsten auf die eigentlichen Gründe eingeht, möchten wir Ihnen mit dieser Klarstellung die tatsächlichen Gründe und Auswirkungen zur eindeutigen Ausstiegsentscheidung im Detail beschreiben.

Bei der bisherigen Beförsterung durch HessenForst als Dienstleister für die Gemeinde Weinbach handelt es sich um die Funktion des Revierleiters bzw. des direkten Vorgesetzten der gemeindeeigenen 2 Forstwirte und des Forstwirtschaftsmeisters. Mit der Entscheidung der Gemeindevertretung ändert sich nichts am Status der 3 Forstmitarbeiter – sie sind und bleiben Angestellte der Gemeinde Weinbach – sondern es ändert sich lediglich die Leitung der Beförsterung, die bislang als Dienstleistung durch HessenForst wahrgenommen wurde. Diese Aufgabenwahrnehmung muss künftig unter anderem aus rechtlichen Gründen zwingend umorganisiert werden. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.12.2017 wurde entschieden, dass künftig die Revierleitung der Weinbacher Wälder durch einen bei der Gemeinde Weinbach angestellten Förster erfolgen soll.

Nun wurde seit Mitte Dezember 2017 durch die Fraktion „Die Linke“ eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren initiiert, um den Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.11.2017 zum Ausstieg aus der Kommunalbeförsterung durch HessenForst aufzuheben. Als Begründung wurde angeführt, dass HessenForst bislang den Gemeindewald fachlich und wirtschaftlich professionell beförstert hat und deshalb die Beförsterung auch weiterhin durch HessenForst durchgeführt werden sollte. Auf die tatsächlichen Gründe zur eindeutigen Ausstiegsentscheidung der Gemeindevertretung, die durch den Gemeindevorstand seit über einem Jahr durch Sammlung von Fakten und Daten vorbereitet wurde, geht die Unterschriftensammlung aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht im Geringsten ein.

Die 2 wesentlichen Entscheidungskriterien, die zu dem eindeutigen Votum der Gemeindevertretung führten, mit dem Ziel, hierdurch einen möglichen, erheblichen Schaden für die Gemeinde Weinbach abzuwenden, sind die folgenden.

Kriterium 1:
Gerichtlich bestätigtes Kartellrechtsverfahren gegen HessenForst
In dem Rechtsverfahren des Bundeskartellamts, das gerichtlich durch das Oberlandesgericht Düsseldorf sowie dem Bundesgerichtshof bestätigt wurde, wurde auch das Land Hessen seit 2017 mit einbezogen. Hierbei wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Wahrnehmung von wesentlichen
Beförsterungsaufgaben und des Holzverkaufs für Kommunalwälder durch den Dienstleister HessenForst künftig nicht mehr möglich sein. Mit Schreiben vom 15.11.2017 teilt hierzu das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Dienstbehörde HessenForst mit:
„Mit Blick auf die gerichtlich bestätigten Vorgaben des Bundeskartellamts muss davon ausgegangen werden, dass die bisher teilweise gegebene Handhabung, dass in die Organisation und die Arbeit der forstlichen Zusammenschlüsse staatliches Personal eingebunden ist, nicht mehr möglich sein wird.“
Das bedeutet im Klartext, dass in einer absehbaren Übergangszeit von 2-3 Jahren der Landesbetrieb HessenForst die Dienstleistung Beförsterung für Kommunalwälder nicht mehr anbieten darf. Aufgrund der zu erwartenden Kündigungswelle von weiteren hessischen Gemeinden wird die Suche und Anstellung eines geeigneten Revierleiters äußerst schwierig und kostspielig. Daher haben wir hier frühzeitig gehandelt, ein möglicher Bürgerentscheid würde uns hier kostbare Zeit kosten.

Kriterium 2:
Erheblich gestiegene Beförsterungskosten von HessenForst
Bislang zahlte die Gemeinde Weinbach für die Erbringung der Dienstleistung Revierleitung sowie Holzverkauf einschließlich Vorleistungen eine Jahrespauschale von rund 70.000 € an HessenForst. Da gemäß Forderung des Landes der Landesbetrieb HessenForst künftig kostendeckend agieren soll, wurden die Beförsterungskosten für die Dienstleistung gegenüber der Gemeinde erheblich erhöht. Zum einen wird der Holzverkauf künftig nicht mehr pauschal, sondern auf Basis der tatsächlichen Holzverkaufsmenge abgerechnet und zum anderen werden die Kosten für die Revierleitung in 2017 von 16,52 €/ha Wald stetig ansteigen auf 36,08 €/ha Wald in 2025. Dies bedeutet, dass auf Basis der bisherigen und künftig vorgesehenen Holzverkaufsmenge von 7.800 Erntefestmetern pro Jahr die Dienstleistung Beförsterung durch HessenForst von rund 80.000 €/Jahr in 2017 auf über 100.000 €/Jahr in 2025 ansteigt. Im Vergleich dazu zahlt die Gemeinde Weinbach Beförsterungskosten für einen angestellten Förster, der wie vorgesehen auch anteilig die Beförsterung für benachbarte Gemeinden übernimmt, in 2017 rund 43.000 €/Jahr und bei einer jährlichen Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst
von rund 2 % in 2025 rund 51.000 € einschließlich aller Nebenkosten. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Weinbach bei der Durchführung der Revierleitung durch einen eigenen Förster gegenüber dem Dienstleister HessenForst eine durchschnittliche Einsparung von durchschnittlich 45.000 €/Jahr bzw. zusammengefasst zwischen 2017 und 2025 eine Einsparung von über 400.000 € erzielen kann. Obwohl es sich im Gegensatz zu Kriterium 1 nicht um ein sogenanntes Ausschluss- bzw. KO-Kriterium handelt, ist eindeutig erkennbar, dass die Gemeinde Weinbach auf ein derartig hohes Einsparpotential ohne Qualitätseinbußen bei der Revierleitung nicht verzichten darf. Trotz der sehr positiven finanziellen Entwicklung der Gemeinde Weinbach besteht die rechtliche Verpflichtung wirtschaftlich zu agieren und keine Geschenke zu verteilen. Diese eingesparten Gelder können wir bestens in andere Bereiche zum Wohle unserer Gemeinde einsetzen.

Zusammenfassend hoffen wir, dass wir Ihnen die Grundlagen zur Entscheidung der Gemeindevertretung zum Ausstieg aus der Dienstleistung Beförsterung durch HessenForst ausreichend erläutern konnte und wie abwegig, ohne nachvollziehbare Begründung, die Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren durch die Fraktion „die Linke“ ist.

Die Datenpräsentationen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung am 23.11.2017 sowie am 21.12.2017 finden Sie hier:

Gemeindevertretersitzung vom 23.11.2017:
Künftige Beförsterung Gemeindewald Weinbach

Gemeindevertretersitzung vom 21.12.2017:
Organisation künftige Eigenbeförsterung Gemeindewald Weinbach


Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und gesundes neues Jahr 2018.


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach
Jörg Lösing
Bürgermeister

Wir sind gerne für Sie da

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