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Einladung zu einer Bürgerversammlung gemäß § 8a Hessische Gemeindeordnung (HGO)Bekanntmachung der Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Hinblick auf die aufgrund rechtlicher Vorgaben sowie haushaltsrechtlicher Auflagen der Kommunalaufsicht gebotene Anpassung der Friedhofsgebühren lade ich Sie im Benehmen mit dem Gemeindevorstand herzlich zu einer Bürgerversammlung gemäß § 8a HGO ein. Diese findet am Mittwoch, 05.12.2018, 19.00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbach im Rathaus, Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach statt. Zur Erörterung der Sach- und Rechtslage sowie den Hintergründen für die gebotene Gebührenanpassung werden die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes zur Verfügung stehen. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen gez.
Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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