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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Fälligkeit der Hundsteuer zum 01.07.2018

Bekanntmachung
Gemeinde Weinbach

Die Hundesteuer wird in Weinbach als Jahressteuer erhoben und ist in einer Summe zum
01.07. eines Kalenderjahres fällig.

Die Gebührensätze betragen im Jahr 2018 für
den ersten Hund 60,00 €
den zweiten Hund 144,00 €
den dritten Hund 216,00 €.
Die Steuer für einen „gefährlichen Hund“ beträgt 600,00 €.

Durch die Gemeindekasse wird die Hundesteuer zum 01.07.2018 abgebucht. Hundehalter,
welche der Gemeindekasse kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, werden um Überweisung
der fälligen Hundesteuer zum 01.07.2018 aufgefordert.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Anmeldungen zur Hundesteuer
innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt des Steuerpflichtigen
anzuzeigen ist.

Weinbach, 23.06.2018

Gemeinde Weinbach
Finanzabteilung
Im Auftrag
Schäfer

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

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