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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Abräumung und Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Weinbach

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach darüber informieren, dass Grabräumungen auf den nachfolgend genannten Friedhöfen stattfinden werden. Die einzelnen Gräber entnehmen Sie bitte aus der Karte.

Die Grabräumung erfolgt gem. § 32 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Weinbach über Mitarbeiter des Bauhofes oder deren Beauftragten. Darüber hinaus bitten wir um schriftliche Mitteilung ob im Zuge der Räumung weitere Gräber vor Ablauf der Nutzungszeit mit geräumt werden sollen. Eine eigenständige Räumung von Gräbern ist nicht gestattet. 

Sollte der Wunsch bestehen, dass der Grabstein in den privaten Besitz der Angehörigen übergeht, so ist dies im Vorfeld der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. 

Für Fragen steht Ihnen während den Öffnungszeiten der Gemeinde Herr Knetsch von der Friedhofsverwaltung, unter der Telefonnummer 06471 / 94 30 44 oder per e-Mail p.knetsch@weinbach.de, gerne zur Verfügung.

Friedhof Gräveneck
Räumungszeitraum: 25.03.2019 bis 14.04.2019
 

 

Friedhof Elkerhausen
Räumungszeitraum: 25.03.2019 bis 14.04.2019

Friedhof Blessenbach
Räumungszeitraum: 25.03.2019 bis 14.04.2019

 

Weinbach, 04. März 2019

Gemeindevorstand der
Gemeinde Weinbach
Friedhofsverwaltung 

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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