Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

OZG-Standesamtsportal steht ab sofort kostenfrei zur Verfügung

Hierüber können Bürgerinnen und Bürger Personenstandsurkunden online anfordern und ihre Daten dem Standesamt Weinbach übermitteln.
Krankenhäuser und Bestatter nutzen die Online-Services für die Voranzeigen von Geburten und Sterbefällen.
Nach Eingang der von den Bürgerinnen und Bürgern, Bestattern oder Krankenhäusern im Online-Portal erfassten Daten, werden diese automatisch an das Standesamt Weinbach zur anschließenden Bearbeitung weitergeleitet.
Folgende Onlineservice stehen zur Verfügung:

Personenstandsurkunden online beauftragen:
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden

Voranzeige von Geburten und Sterbefällen online melden:
Voranzeige einer Geburt
Voranzeige eines Sterbefalls


Hier geht es zu dem Onlineservice
                    

 

 

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.